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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Lichtenberg findest du hier .

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Mitglied werden

Werde Teil unserer Gemeinschaft!

Als Mitglied der DLRG Berlin-Lichtenberg wirst Du Teil einer starken Gemeinschaft, die sich ehrenamtlich für Sicherheit am und im Wasser einsetzt. Ob in der Schwimmausbildung, im Wasserrettungsdienst, in der Jugendarbeit oder bei der Unterstützung unseres Vereinslebens – bei uns gibt es viele Möglichkeiten, sich einzubringen.

Dabei steht nicht nur das Engagement für andere im Mittelpunkt, sondern auch das Miteinander. Unsere Arbeit lebt von Teamgeist, Verlässlichkeit und der Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen. Wer bei uns mitmacht, übernimmt Verantwortung und wird Teil einer Gemeinschaft, auf die man sich verlassen kann.

Warum Mitglied werden?

Mit Deiner Mitgliedschaft unterstützt Du unsere ehrenamtliche Arbeit und hilfst dabei, Ausbildung, Wasserrettung und Vereinsleben in unserem Bezirk möglich zu machen. Gleichzeitig bekommst Du die Chance, Teil eines aktiven Vereins zu werden, neue Erfahrungen zu sammeln und Menschen kennenzulernen, die sich mit Überzeugung für eine wichtige Aufgabe einsetzen.

Egal, ob Du selbst aktiv werden oder unsere Arbeit als Mitglied fördern möchtest: Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Deine Vorteile

Das erwartet Dich bei uns:

  • starke Gemeinschaft in einem engagierten Verein
  • ehrenamtliches Engagement mit Sinn
  • Austausch und Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen
  • kostenloser Schwimmbadeintritt zu Trainingszeiten
  • im Sommer immer ein Platz am Wasser

 

Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge ab 1.1.2026

*Der Rabatt gilt ganzjährig bei der Erteilung eines Sepa Lastschriftmandats.
Beitragsklasse Jahresbeitrag mit Rabatt*
Ermäßigte 73,00 € 63,00 €
Erwachsene 90,00 € 80,00 €
Familien 170,00 € 160,00 €
Vereine 250,00 € -
Firmen 625,00 € -

Beitragsgruppendefinition:

  1. Kinder, Jugendliche, Mitglieder bis zum 27. Lebensjahr die sich in Ausbildung befinden sowie Empfänger von Bürgergeld zahlen den ermäßigten Beitrag.
  2. Als Familie gilt eine Personengruppe, die mindestens aus einem Elternteil und mindestens einem Kind bzw. Jugendlichen (entsprechend Punkt 1) besteht und die in häuslicher Gemeinschaft lebt.

Der Antrag für eine Ermäßigung ist unter Vorlage entsprechender Bescheinigungen (Schülerausweis, Studentenausweis, Ausbildungsvertrag, Bürgergeldbescheid etc.) bis 30. November des Vorjahres zu stellen.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Vereinssatzung. Bei Fragen kontaktiert uns.

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Wir setzen bei Mitgliedsanträgen vollständig auf das digitale Verfahren. Dadurch vermeiden wir Übertragungsfehler, schonen Ressourcen und ermöglichen eine nachhaltige und moderne Mitgliederverwaltung.

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